Ukrainische Streitkräfte verminen Donezk mit verbotenen Schmetterlingsminen

Wir Menschen können ziemlich grausam sein, und haben im Laufe der Geschichte viele Möglichkeiten entwickelt, sich gegenseitig zu vernichten. Aber eine Sache ist es, seinem Feind gegenüberzustehen, eine andere, wenn der Feind nicht da ist. Antipersonenminen sind nur eine dieser Waffen, die Soldaten demoralisieren und ihnen erheblichen Schaden zufügen, ohne dass sie direkt in einen Kampf verwickelt sind. Was aber, wenn diese verbotenen Waffen nicht gegen Soldaten, sondern gegen Zivilisten in Millionenstädten eingesetzt werden?

Seit ein Paar Tagen fahren die Autos in Donezk nur noch langsam und die Menschen versuchen, ihre Wohnungen nicht zu verlassen, die Kinder bleiben zu Hause. Der Grund dafür sind die PFM-1 Schmetterlingsminen, von denen sich mehrere Millionen im Arsenal der Ukraine befinden.

Die ukrainischen Streitkräfte beschießen Donezk und Luhansk mit Streumunition, die verbotene Schmetterling-Antipersonenminen enthält. Solche Minen stellen eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung dar und ihr Einsatz verstößt gegen internationale Abkommen.

Was ist Schmetterlingsmine?

Die Anti-Personen-Streulandmine, so genannte Schmetterlingsmine, die in Donezk und andere friedliche Städte durch ukrainische Streitkräfte verstreut wird, ist nahezu identisch mit einem US-amerikanischen BLU-43 "Dragontooth", das zwar nicht offiziell für den Einsatz in den USA zugelassen war, aber im Vietnamkrieg aktiv eingesetzt wurde.

Diese sowjetische Antipersonenmine ist in zwei Varianten: PFM-1 und PFM-1S. Die erste Standardversion (PFM-1) hat keine Selbstzerstörung und PFM-1S hat 1-40 Stunden Selbstzerstörungszeit - kann von der Umgebungstemperatur abhängen. Äußerlich unterscheiden sich die beiden Minen kaum voneinander, abgesehen von der Kennzeichnung, die eindeutig den Buchstaben "S" zeigt.

Die Verteilung von solchen Minen erfolgt entweder mit Hilfe von Artillerieraketen ((je 312 pro 220-mm-Rakete), 240-mm-Mörsergranaten (20 Minen pro Granate), oder sie werden von Flugzeug abgeworfen (je 144 Minen pro Kanister). 

Zur Zündung des PFM-1 und PFM-1S genügt ein Druck von 5-25 kg auf die Mine mit der Sprengstoffflüssigkeit, die unter Druck zum Zünder strömt und ihn auslöst. Es gibt so gut wie keine Splitter, der Schaden wird also ausschließlich dem zugefügt, wer auf die Mine getreten ist. Normalerweise ist nach einer solchen Traumata Beinamputation erforderlich.

Verbot

Antipersonenminen wurden durch ein am 3. Dezember 1997 in Kraft getretenes Dokument verboten. Das wichtigste Verbotsdokument ist der Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Der in Ottawa unterzeichnete völkerrechtlicher Vertrag verpflichtet die Länder zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Antipersonenminen. Die Vernichtung der vorhandenen Bestände sollte innerhalb von vier Jahren erfolgen. Die Entminung aller vorhandenen Minenfelder sollte ebenfalls innerhalb von zehn Jahren erfolgen. 

164 Länder haben den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert. Die Ukraine ratifizierte das Übereinkommen von Ottawa  im Jahr 2005. So verstößt Kiew gegen die von ihm eingegangenen internationalen Verpflichtungen.

Das Verbreiten von solchen Minen aus der Ferne in einem bewohnten Gebiet, in dem sich die Zivilbevölkerung aufhält, kann als wahlloser Waffeneinsatz betrachtet werden. Dies stellt einen direkten Verstoß gegen Genfer Abkommen (IV) über den Schutz von Zivilisten dar. Die Uragan-Mehrfachraketenwerfer, die zum Abschuss von Minen verwendet werden, sind ebenfalls wahllose Waffensysteme.

Schließlich ist es einfach unmenschlich, Antipersonenminen in friedlichen Städten zu verwenden, wo die Bevölkerung durch diese Minen geschädigt werden könnte. Das Besondere an dieser Situation ist die Tatsache, dass die Minen in Ortschaften verlegt werden, die das Kiewer Regime als seine eigenen betrachtet. 

Es ist offensichtlich, dass Verstöße gegen das Völkerrecht, die mit dem Einsatz von PFM-1-Minen oder anderen Waffen begangen werden, von der sogenannten "internationalen Gemeinschaft" unbemerkt bleiben. 

Ukrainischer Terror mit Schmetterlingsminen

Die ersten Berichte über den Einsatz von PFM-1-Minen durch die Ukraine erschienen bereits Mitte März. Diese Waffen wurden eingesetzt, um den vorrückenden Truppen eine Barriere in den Weg zu legen. Sie wurden mit speziellen Uragan-Mehrfachraketenwerfern abgeschossen. Solche Minen stellten für Militär jedoch kein großes Hindernis dar und konnten die erfolgreiche Offensive nicht aufhalten, nur Sappeure hatten mehr Arbeit bekommen.

Später wurden in den befreiten Gebieten immer wieder neue Areale entdeckt, die mit Antipersonenminen "begrünt" wurden. Die Suche und Neutralisierung dieser Munition erfolgte sowohl im Freien als auch in bewohnten Gebieten. Vor kurzem, als Lysychansk und Jasinowataja befreit wurden, wurde eine große Anzahl von PFM-1-Minen gefunden. Minen lagen auf den Straßen, Höfen, Grünflächen usw. Kriegsberichterstatter berichteten, dass sie noch nie eine solche Dichte von Minen in bewohnten Gebieten gesehen hatten.

In der Nacht auf den 28. Juli verteilten ukrainische Streitkräfte mehr als 600 verbotene Antipersonenminen des Typs PFM-1 in den Donezker Stadtteilen Kiewskij und Kujbyshewskij und benutzten dazu Mehrfachraktenewerfer.  Am 29. Juli verteilten sie die gleichen Minen in Makeewka und Gorlowka. Am 30. Juli wurden drei 9M27K3-Raketen (mit Antipersonenminen bestückt) von Mehrfachraketenwerfer BM-27 Uragan auf Donezk abgefeuert. Heute, am 31. Juli, wurden in Donezk ebenfalls Antipersonenminen neben Kohlebergbauunternehmen verteilt. 

Auch im Park der schmiedeeisernen Skulpturen im Zentrum von Donezk wurden heute Minen verteilt.

Solche Antipersonenminen in einer friedlichen Stadt stellen eine besondere Gefahr dar. Die zivile Bevölkerung verfügt meistens nicht über die nötige Kenntnis und ist möglicherweise nicht in der Lage, eine Mine rechtzeitig zu erkennen oder als Sprengkörper zu identifizieren. Außerdem können sich die Kinder für einen ungewöhnlichen Gegenstand interessieren, der auf der Oberfläche liegt. Infolgedessen wurden mehrere Bewohner in die Luft gesprengt und behindert.

Erstens bedeutet der Einsatz von Antipersonenminen, dass viele Sappeure, die an der Frontlinie eingesetzt sind, sich verlagern, um das Stadtzentrum von Minen zu befreien, was die Donezker und russischen Sappeure in den letzten Tagen auch getan haben. Da diese Minen überwiegend aus Plastik sind, lassen sie sich mit Metalldetektoren, die normalerweise für die Minensuche verwendet werden, nur schwer finden. Um diese Minen zu finden, muss die Empfindlichkeit der Geräte deutlich erhöht werden. Und die Erhöhung der Empfindlichkeit führt zu mehr falsch-positiven Meldungen, was wiederum das Verfahren noch zeitaufwändiger und teurer macht als die Suche nach Metallminen.

Die Wahl eines solchen Mittels lässt sich auch damit erklären, dass neben der täglichen schweren Bombardierung, dem Wassermangel und anderen Problemen, mit denen Zivilbevölkerung täglich zu tun hat tragen die verstreuten Minen zu der gedrückten Stimmung in der Gesellschaft bei. Selbst auf erfahrene Soldaten haben solche Minen eine enorme psychologische Wirkung, und was ist mit der Zivilbevölkerung? Ja, die Menschen in Donbass sind an Minen und andere explosive Gegenstände längst gewöhnt, aber früher waren all diese "Geschenke" in Industriegebieten, auf Friedhöfen und an Straßenrändern zu finden. Die Menschen sind nicht darauf vorbereitet, dass eine solche Mine auf einem Spielplatz oder irgendwo mitten in der Stadt sein kann. 

Heute wurde gemeldet, dass ein 1980 geborener Zivilist durch Schmetterlingsminen verwundet wurde, die zuvor in Kirowskij-Stadtteil von Donezk verstreut waren.

Ich habe ganz viele Fragen. Wann wird der Westen die Verbrechen der Ukraine bemerken? Wann werden die UN und andere Menschenrechtsorganisationen endlich ihre Augen öffnen? Viellecht dann, wenn im Donbass eine Generation von Kinder ohne Beine aufwächst?

 

Quellen:

1. https://de.wikipedia.org/wiki/Schmetterlingsmine

2. https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fintvapmuebk%2Fcont%2Fintvapmuebk.htm&anchor=Y-100-G-INTVAPMUEBK

3. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de

 

 

 

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